AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Werbeagentur TourDesign Studio

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Werbeagentur TourDesign Studio (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Grafikdesign, Branding, Printdesign, Fotografie, Social Media, SEO, GEO-Optimierung, Online-Marketing und damit verbundene digitale Leistungen.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht für eine der Gruppen ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen werden.
  3. Abweichende Vereinbarungen können im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Die AGB werden dem Kunden vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur, durch Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
  3. Der konkrete Leistungsumfang, die vereinbarte Vergütung, der zeitliche Rahmen und gegebenenfalls besondere Projektbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
  4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Leistungsbeschreibung sind.
  5. Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
  6. Änderungswünsche des Kunden, die nach einer bereits erfolgten Freigabe eines Arbeitsschrittes entstehen, gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistungen, sofern es sich nicht um die Beseitigung eines von der Agentur zu vertretenden Mangels handelt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Marken, Zugangsdaten, Produktinformationen und sonstigen Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte zur Nutzung durch die Agentur geeignet sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Der Kunde versichert insbesondere, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Schriften, Marken und sonstigen Materialien zu verfügen.
  4. Soweit aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche Dritter entstehen, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen frei, sofern der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur erforderliche Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  6. Verzögerungen, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, hat die Agentur nicht zu vertreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend angemessen.

§ 4 Entwürfe, Korrekturen und Freigaben

  1. Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind grundsätzlich bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen zu einem vorgelegten Entwurfsstand.
  3. Nachträglich oder einzeln übermittelte zusätzliche Änderungswünsche sowie Änderungen nach bereits erteilter Freigabe können als zusätzlicher Aufwand berechnet werden.
  4. Werden vom Kunden grundlegende Änderungen des bereits vereinbarten Konzepts, der Gestaltung oder des Leistungsumfangs verlangt, handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Korrekturschleife. Die Agentur kann hierfür ein gesondertes Angebot erstellen.
  5. Freigaben können, soweit nichts anderes vereinbart wurde, per E-Mail, Messenger oder auf einem anderen vereinbarten digitalen Kommunikationsweg erfolgen.
  6. Nach erfolgter Freigabe ist die Agentur berechtigt, mit dem nächsten Projektabschnitt fortzufahren.

§ 5 Besonderheiten bei Printdesign und Druckproduktion

  1. Bei Printprojekten erhält der Kunde vor der finalen Produktion grundsätzlich eine digitale Vorschau bzw. einen Korrekturabzug zur Prüfung und Freigabe.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf insbesondere auf folgende Punkte zu überprüfen:
  • Rechtschreibung und Texte,
  • Telefonnummern und Kontaktdaten,
  • Preise und Angaben,
  • Bilder und Bildausschnitte,
  • Farben,
  • Größen und Formate,
  • Logos,
  • QR-Codes,
  • sonstige inhaltliche Angaben.
  • Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der vorgelegte Entwurf inhaltlich und gestalterisch für die Produktion freigegeben wird.
  • Die Erstellung bzw. Übergabe der finalen druckfertigen Dateien erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
  • Wird die Druckproduktion durch die Agentur vermittelt oder organisiert, erfolgt die Produktion grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Daten.
  • Die Agentur übernimmt keine Haftung für geringfügige, technisch bedingte Farb-, Papier-, Material- oder Druckabweichungen, die innerhalb der üblichen Toleranzen der Druckproduktion liegen.
  • Lieferzeiten von Druckereien und anderen externen Dienstleistern sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Angaben.
  • Verzögerungen, die durch die Druckerei oder andere externe Dienstleister verursacht werden, hat die Agentur nicht zu vertreten, sofern die Agentur die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat.

Druckabwicklung, Lieferfristen und Versand:

1. Wird die Druckproduktion durch die Agentur vermittelt, koordiniert oder im Auftrag des Kunden abgewickelt, erfolgt die Ausführung durch externe Druckereien und deren Logistik- bzw. Versandpartner. 

2. Produktions- und Lieferzeiten externer Druckereien und Transportdienstleister sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlicher Fixtermin vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Sie hängen maßgeblich von den Auslastungen, technischen Abläufen der Druckereien sowie den Laufzeiten der Zustelldienste ab.

3. Im Falle von Verzögerungen bei der Produktion oder Zustellung durch die Druckerei oder den Versanddienstleister wird die Agentur den Kunden unverzüglich über die bekannten und aktualisierten Liefertermine informieren. Eine Haftung der Agentur für Verzögerungen, die durch externe Druckereien, Speditionen oder Paketdienste verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung wurde von der Agentur grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

Reklamationen und Mängel der Druckproduktion:

1. Weist die gelieferte Druckware qualitative Mängel auf (z. B. Fehldruck, Farbabweichungen außerhalb der Toleranzen, fehlerhafte Bindung oder Transportschäden), wird die Agentur die Reklamation gegenüber der jeweiligen Druckerei bzw. dem Dienstleister unverzüglich einreichen und die Verhandlungen im Interesse des Kunden führen.

2. Die Agentur setzt sich aktiv für eine sachgerechte und kundenfreundliche Lösung ein (z. B. kostenfreier Neudruck, Nachbesserung oder Gutschrift durch die Druckerei). 

3. Eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber der Agentur wegen fehlerhafter Leistung der externen Druckerei sind ausgeschlossen; die Agentur tritt etwaige eigene Ansprüche gegen die Druckerei auf Verlangen an den Kunden ab.

Änderungen nach erfolgter Druckfreigabe, die nicht auf einem Fehler der Agentur beruhen, können zusätzliche Kosten verursachen.


§ 6 Besonderheiten bei Logo- und Corporate-Design-Projekten

  1. Bei einer Logoentwicklung wird nach Abschluss und vollständiger Bezahlung die vereinbarte finale Logo-Datei-Sammlung übergeben.
  2. Je nach Angebot kann die Logo-Datei-Sammlung insbesondere folgende Formate enthalten:
  • AI,
  • EPS,
  • SVG,
  • PDF,
  • JPG,
  • PNG.
  1. Die konkrete Anzahl und Zusammenstellung der gelieferten Dateien ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Eine Logoentwicklung beinhaltet nicht automatisch die Erstellung sämtlicher denkbarer Varianten oder Anwendungen.
  3. Zusätzliche Leistungen wie beispielsweise:
  • Farbpalette für Print,
  • Farbpalette für Web,
  • Schwarz-Weiß-Version,
  • Negativversion,
  • Social-Media-Avatar,
  • einzelne Bestandteile des Logos,
  • zusätzliche Logo-Adaptionen,
  • Favicons,
  • weitere Markenanwendungen,

können separat beauftragt und vergütet werden.

  1. Die Agentur schuldet keine markenrechtliche Recherche oder rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit eines Logos, Namens, Slogans oder einer Bildmarke, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Offene Arbeitsdateien und editierbare Vorlagen

  1. Die Übergabe offener Arbeits- und Quelldateien ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
  2. Dies gilt insbesondere für:
  • Adobe InDesign-Dateien,
  • Adobe Illustrator-Dateien,
  • Adobe Photoshop-Dateien,
  • Figma-Dateien,
  • Canva-Arbeitsdateien,
  • editierbare Templates,
  • Arbeitsbibliotheken,
  • nicht finalisierte Entwürfe,
  • Zwischenstände,
  • RAW-Fotodateien.
  1. Die Agentur arbeitet teilweise mit lizenzierten Softwareprogrammen, Schriften, Stockmaterialien, Plugins, Templates und sonstigen Drittinhalten. Eine Weitergabe entsprechender Arbeitsdateien kann aufgrund von Lizenzbedingungen ausgeschlossen sein.
  2. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden, sofern eine Weitergabe rechtlich und lizenzrechtlich zulässig ist.
  3. Die Übergabe offener Dateien bedeutet nicht automatisch die Übertragung von Rechten an darin enthaltenen Drittmaterialien.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Alle von der Agentur erstellten Gestaltungen, Entwürfe, Grafiken, Layouts, Konzepte, Texte, Fotos, Illustrationen und sonstigen kreativen Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein.
  2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen.
  3. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden die erforderlichen Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
  4. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzeptideen und Zwischenstände sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte.
  5. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Zwecks kann zusätzliche Rechte oder eine zusätzliche Vergütung erfordern.
  6. Rechte an Schriften, Stockfotos, Stockvideos, Plugins, Themes, Software und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

§ 9 Referenzrecht

  1. Die Agentur ist grundsätzlich berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden.
  2. Dazu können insbesondere gehören:
  • Screenshots von Websites,
  • Logos,
  • Printprodukte,
  • Werbemittel,
  • Fotografien,
  • Social-Media-Gestaltungen,
  • Corporate-Design-Arbeiten.
  1. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach öffentlicher Veröffentlichung des jeweiligen Projekts durch den Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Wünscht der Kunde, dass ein Projekt nicht als Referenz verwendet wird, kann dies vor Vertragsschluss oder im Rahmen einer individuellen Vereinbarung vereinbart werden.

§ 10 Besonderheiten bei Webdesign und Webentwicklung

  1. Die Agentur erstellt Websites insbesondere auf Basis von WordPress, Elementor Pro, Divi, anderen Premium-Themes und vergleichbaren Systemen sowie Shopify und weiteren geeigneten technischen Lösungen.
  2. Der konkrete technische Aufbau richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und dem vereinbarten Leistungsumfang.
  3. Die Agentur kann für die Umsetzung Drittanbieter-Software, Plugins, Themes, Schnittstellen, Hosting-Dienste und sonstige technische Komponenten einsetzen.
  4. Für Softwarefehler, Sicherheitslücken, Änderungen, Updates, Inkompatibilitäten oder Funktionsänderungen von Drittanbietern haftet die Agentur nicht, soweit diese nicht von der Agentur verursacht wurden.
  5. Laufende Wartung, Updates, Sicherheitsüberwachung, Backups, technische Betreuung und Fehlerbehebung nach Projektabschluss sind nicht Bestandteil des Projekts, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag vereinbart wurde.
  6. Nach Fertigstellung wird die Website dem Kunden zur Prüfung und Abnahme auf der vereinbarten Test- bzw. Staging-Umgebung bereitgestellt.
  7. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  8. Eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern wird nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen angewendet. Insbesondere wird der Kunde bei einer entsprechenden Abnahmeaufforderung in Textform auf die Rechtsfolgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen.

§ 11 Zahlungsbedingungen bei Website-Projekten

  1. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bei Website-Projekten grundsätzlich in zwei Teilzahlungen.
  2. Die erste Teilzahlung wird nach Freigabe der gestalteten Startseite fällig.
  3. Die zweite Teilzahlung wird nach Fertigstellung der Website auf der vereinbarten Test- bzw. Staging-Umgebung fällig.
  4. Die Übertragung bzw. Veröffentlichung der Website auf die endgültige Domain des Kunden erfolgt nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung.
  5. Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Anspruch auf Übertragung der Website auf die endgültige Domain oder auf Herausgabe der vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse.
  6. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten diese vorrangig.

§ 12 Domains, Hosting und Drittanbieter

  1. Domain-, Hosting-, E-Mail-, Plugin-, Theme-, Software- und sonstige Drittanbietergebühren sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben wurde.
  2. Kosten für kostenpflichtige Plugins, Themes, Schriften, Stockmaterialien, APIs, Apps, Lizenzen und sonstige Drittanbieterleistungen können vom Kunden zusätzlich zu tragen sein.
  3. Für die Verfügbarkeit, Preise, technischen Bedingungen oder Änderungen der Leistungen von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Garantie.
  4. Soweit die Agentur Domains oder andere Leistungen im Namen des Kunden bestellt, erfolgt dies grundsätzlich im Auftrag und auf Kosten des Kunden.

§ 13 SEO, GEO, Local SEO und Online-Marketing

  1. Soweit SEO-, GEO-, Local-SEO-, Google-, Google-Maps-, AI-Search- oder sonstige Online-Marketing-Leistungen vereinbart wurden, schuldet die Agentur die Durchführung der im jeweiligen Angebot beschriebenen Optimierungsmaßnahmen.
  2. Die Agentur übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Position, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen, Google Maps, KI-basierten Suchsystemen oder anderen Plattformen.
  3. Suchmaschinen, Plattformen und KI-Systeme können ihre Algorithmen, Richtlinien und technischen Voraussetzungen jederzeit ändern.
  4. Änderungen durch Drittanbieter, Suchmaschinen oder Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
  5. Die Agentur verpflichtet sich zu einer fachgerechten und nach dem aktuellen Stand der vereinbarten Leistung durchgeführten Optimierung, nicht jedoch zu einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 14 Barrierefreiheit und gesetzliche Anforderungen

  1. Die Prüfung oder Umsetzung einer Website nach BFSG, BFSGV, WCAG, PDF/UA oder sonstigen Standards zur Barrierefreiheit ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
  2. Sofern eine barrierefreie Umsetzung beauftragt wird, werden der Umfang und der zugrunde gelegte Standard im Angebot festgelegt.
  3. Die Agentur übernimmt keine allgemeine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung, ob ein konkreter Kunde oder dessen Website bestimmten gesetzlichen Anforderungen unterliegt, obliegt grundsätzlich dem Kunden, sofern keine entsprechende rechtliche Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 15 Datenschutz und rechtliche Inhalte

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Die Agentur kann technische Einbindungen für Datenschutz, Cookie-Consent, Kontaktformulare, Tracking oder ähnliche Funktionen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang vornehmen.
  3. Eine rechtliche Prüfung der Datenschutzkonformität, Datenschutzerklärung, Impressumstexte, Cookie-Texte, AGB oder sonstiger rechtlicher Inhalte ist nicht Bestandteil der Design- oder Webentwicklung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Kunde ist für die rechtliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten rechtlichen Texte und Inhalte verantwortlich.

§ 16 Fotografie und Video

  1. Bei Foto- und Videoaufnahmen erhält die Agentur den üblichen künstlerischen und technischen Gestaltungsspielraum.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen und Rechte der von ihm zur Aufnahme bereitgestellten Personen vorliegen, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistung der Agentur ist.
  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen über abgebildete Personen, Produkte und Räumlichkeiten verantwortlich.
  4. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils, der Bildsprache oder der Auswahl der Aufnahmesituationen sind nach Durchführung des Shootings ausgeschlossen, soweit diese nicht ausdrücklich anders vereinbart wurden.
  5. RAW-Dateien und nicht ausgewählte Aufnahmen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung.

§ 17 Lieferfristen und Termine

  1. Liefertermine werden im jeweiligen Angebot vereinbart.
  2. Ein Termin gilt nur dann als verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart wurde.
  3. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden.
  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Inhalte, verspäteter Freigaben, fehlender Zugangsdaten oder sonstiger Mitwirkungshandlungen des Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung des Fertigstellungstermins führen.
  5. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern oder erhebliche Verzögerungen bei externen Dienstleistern, können zu einer angemessenen Verlängerung der Frist führen.

§ 18 Vergütung

  1. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
  3. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Information des Kunden zusätzlich berechnet.
  4. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Die Agentur ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Zahlungsforderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 19 Abnahme und Mängel

  1. Soweit die erbrachte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme bedarf, stellt die Agentur dem Kunden das fertige Werk zur Prüfung und Abnahme bereit.
  2. Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst konkret zu benennen.
  3. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
  4. Die Agentur ist zunächst berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
  5. Änderungen oder Funktionen, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 20 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Die Agentur haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
  6. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Schutzfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit von Namen, Logos, Domains, Werbeaussagen, Bildern, Texten oder sonstigen vom Kunden bereitgestellten oder von ihm freigegebenen Inhalten, sofern keine entsprechende rechtliche Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.
  7. Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Rankings, Reichweiten, Leads oder Kundengewinne.

§ 21 Drittanbieter und Lizenzen

  1. Für Leistungen und Inhalte von Drittanbietern gelten deren jeweilige Vertrags- und Lizenzbedingungen.
  2. Dies betrifft insbesondere:
  • WordPress,
  • Elementor,
  • Themes,
  • Plugins,
  • Shopify,
  • Shopify Apps,
  • Adobe,
  • Fonts,
  • Stockfotos,
  • Stockvideos,
  • Hosting,
  • Domains,
  • externe APIs,
  • Analyse- und Marketingtools.
  1. Kosten für kostenpflichtige Lizenzen sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben wurde.
  2. Soweit eine Lizenz personenbezogen, kontobezogen oder nicht übertragbar ist, kann die Agentur diese nicht auf den Kunden übertragen.

§ 22 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
  2. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, Kundendaten, nicht veröffentlichte Projekte und sonstige vertrauliche Informationen.
  3. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrags fort.

§ 23 Zusammenarbeit mit Agenturen und Geschäftskunden

  1. Bei einer Zusammenarbeit mit Werbeagenturen, Designagenturen, Marketingagenturen oder sonstigen Geschäftskunden können abweichende Bedingungen vereinbart werden.
  2. Dies betrifft insbesondere:
  • Leistungsumfang,
  • Nutzungsrechte,
  • Vertraulichkeit,
  • Referenzrecht,
  • Vergütung,
  • Zahlungsfristen,
  • Korrekturschleifen,
  • Lieferformate,
  • Übergabe offener Dateien,
  • Projektablauf.
  1. In solchen Fällen kann ein gesonderter Kooperationsvertrag oder eine individuelle schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.
  2. Individuelle Vereinbarungen gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

§ 24 Kommunikation

  1. Die Kommunikation im Rahmen eines Projekts kann nach Vereinbarung per E-Mail, Telefon, WhatsApp, Videokonferenz, Projektmanagementsystem oder über andere geeignete Kommunikationsmittel erfolgen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der vereinbarten Projektlaufzeit für notwendige Abstimmungen erreichbar zu sein.
  3. Freigaben und projektbezogene Entscheidungen können, soweit rechtlich zulässig, auch auf elektronischem Wege erfolgen.

§ 25 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Soweit dem Kunden als Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen und des Muster-Widerrufsformulars wird dem Verbraucher, soweit erforderlich, vor bzw. bei Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
  3. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass die Agentur bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt, werden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und Hinweise gesondert eingeholt bzw. erteilt.
  4. Das Widerrufsrecht und dessen mögliche vorzeitige Erlöschung richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 26 Eigentum und Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben übertragbare körperliche Unterlagen, soweit rechtlich zulässig, Eigentum der Agentur.
  2. Digitale Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und finale Dateien werden, soweit vertraglich vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung übertragen bzw. zur Nutzung freigegeben.
  3. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 27 Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen

  1. Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Zwischenstände oder nicht übergebene Projektdateien dauerhaft aufzubewahren.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm übergebenen finalen Dateien und Zugangsdaten selbst angemessen zu sichern.
  3. Eine dauerhafte Datensicherung durch die Agentur besteht nur, wenn dies ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.

§ 28 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit eine solche besteht.
  5. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Agentur.
  6. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz der Agentur wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand.

TourDesign Studio
Werbeagentur
Deutschland

Stand: August 2026

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